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DJV im HR

Personalrat im Hessischen Rundfunk

#djvimhr

Hessischer Rundfunk: Lasst uns die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gemeinsam gestalten

Unsere Betriebsgruppe "DJV im hr" ist ein starkes und vielfältiges Team, mit erfahrenen Kolleginnen und Kollegen, aber auch mit neuen Gesichtern. Als Arbeitnehmende machen wir unsere Ansichten gegenüber den Geschäftsleitungen deutlich.

Bei uns sind viele Frauen und Männer dabei, aus den unterschiedlichsten Redaktionen und Nationen. Feste wie Freie sind bei uns vertreten. Kurzum: Wir sind gut aufgestellt!

Für Rückfragen und Anliegen stehen wir Euch sehr gerne zur Verfügung. Wir sind für Euch da!

Gesamtpersonalrat

Wir haben vier gewählte Mitglieder im Gesamtpersonalrat des Hessischen Rundfunks 

Regelmitglieder sind:

die ersten Nachrückerinnen/Ersatzmitglieder sind:

 

die ersten Nachrücker/Ersatzmitglieder sind:

Örtlicher Personalrat Frankfurt

Wir haben fünf gewählte Mitglieder im Örtlichen Personalrat Frankfurt

Regelmitglieder sind:

die ersten Nachrückerinnen/Ersatzmitglieder sind:

 

die ersten Nachrücker/Ersatzmitglieder sind:

DJVandFriends

Außerdem auf der DJVandFriends-Kandidatenliste und ansprechbar für alle Themen im hr: 

  • Evelyne Scheiner, Wetter-Grafik
  • Anne-Katrin Hochstrat, Hessen-Information Frankfurt+Gießen
  • Katharina Wenke, hr-iNFO, Pop-Unit
  • Christina Rütten, Fernsehen Politik und Wirtschaft 
  • Inka Gluschke, hr4, Kassel
  • Iris Litzenberg, Cutterin
  • Andrea Löffler, hr-iNFO
  • Naomi Naegele, Fernsehen Kultur
  • Juliane Orth, Kultur-Unit
  • Kathinka Mumme, Hessen-Information, Studio Fulda
  • Iris Klauck, Aufnahmeleitung
  • Ellen Hauff-Hein, Hessen-Information, Video-Team
  • Daniel Käthner, Hessen-Information, Studio Fulda
  • Tim-Oliver Kuhn, Kamera
  • Marc Klaesius, Produktion Ton
  • Andreas Gerlach, Nachrichten
  • Michael Przibilla, Hessen-Information, Studio
  • Gunnar Henrich, Hessenschau
  • Philip Brost, Hauptstadtstudio Berlin
  • Sven Fischer, Produktion Ton, Ü-Technik
  • Jörn Möllenkamp, Cutter, Kassel
  • Stefan Müller, hr1/4
  • Sascha Lapp, Hessen-Information, Studio Darmstadt

Unser Agenda - unser Versprechen für gemeinsame Ziele mit Euch!

Wofür stehen wir, was wollen wir, was haben wir vor? Damit ihr wisst, was unsere Zukunftspläne sind, haben wir Euch unsere Agenda für unseren Hessischen Rundfunk aufgelistet. Habt Ihr noch Fragen an uns? Dann kommt vorbei in unserem hr-Büro.

FAQ: Alles was Ihr über den Personalrats wissen müssst

Bin ich wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle festangestellten Kolleginnen und Kollegen des Unternehmens, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben (bisher das 18. Lebensjahr). Dazu gehören auch Teilzeitkräfte, Aushilfen, geringfügig Beschäftigte, studentische Aushilfen bzw. Werkstudentinnen und Werkstudenten sowie Auszubildende und Praktikantinnen oder Praktikanten. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeiter dürfen wählen, wenn sie länger als drei Monate im Unternehmen sind. Nicht wahlberechtigt sind freie Mitarbeitende und leitende Angestellte. Die Staatsangehörigkeit spielt bei der Wahl keine Rolle.​​​​​​​

Wenn Ihr Euch unsicher seid, ob Ihr wahlberechtigt seid, schreibt uns gerne eine E-Mail an DJVimHR@misaificahr.de

Wie kann ich für den Personalrat kandidieren?

Um für den Personalrat zu kandidieren, muss das 18. Lebensjahr vollendet sein und der Kandidat gehört dem Betrieb an. Dazu zählen auch alle Auszubildenden, Praktikantinnen und Praktikanten, befristet oder in Teilzeit Beschäftigte und Aushilfen, die mindestens sechs Monaten im Unternehmen tätig sind. Besondere Qualifikation oder Weiterbildung werden nicht benötigt. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeiter dürfen nicht kandidieren.

Welche Regeln gelten für die Wahl zum Personalrat?

Für Kandidaten und Angehörige eines Personalrats sowie für die Mitglieder des Wahlvorstandsgilt ein sechsmonatiger Schutz vor Kündigung und Versetzung. 

Die Größe des Betriebsrats hängt von der Zahl der Mitarbeitenden ab:
Bei fünf bis 20 wahlberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besteht er aus einer Person, bei 21-50 Wahlberechtigten besteht er aus 3 Mitgliedern, bei 51 bis 100 Mitarbeitern sind es fünf Personalratsmitglieder.

Hat der Betriebsrat eine Größe von drei und mehr Mitgliedern, zählt auch die Zusammensetzung nach Geschlecht. Das „Minderheitengeschlecht“ muss dabei entsprechend seinem Anteil an der Belegschaft vertreten sein. Liegt zum Beispiel die Frauenquote bei 30 Prozent, muss also in einem dreiköpfigen Betriebsrat mindestens eine Frau vertreten sein; findet sich allerdings keine Frau, die zu kandidieren bereit ist, so fällt der Sitz den Männern zu.

Warum brauchen wir Personalräte?

Das Arbeitsleben ist voll von Vorgängen und Veränderungen, die eine direkte Auswirkung auf die Kolleginnen und Kollegen haben. Damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht allein vor diesen Auswirkungen stehen, ist es wichtig, einen Personalrat zu wählen. Dieser kann auf Basis des Personalvertretungsgesetzes die Interessen der Kolleginnen und Kollegen gegenüber den Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber vertreten und rechtlich ggf. durchsetzen.

Warum ist der Verwaltungsrat so wichtig?

Der Verwaltungsrat besteht aus neun Mitgliedern: zwei der Verwaltungsräte können von Euch direkt gewählt werden, sieben vom Rundfunkrat!

Er hat unter anderem die Aufgabe, den vom Intendanten aufgestellten Haushaltsvoranschlag, die Jahresrechnung und den Jahresbericht zu prüfen und dem Rundfunkrat mit seiner Stellungnahme vorzulegen.

Der Verwaltungsrat überwacht die Geschäftsführung des Hessischen Rundfunks.

Der HR bekommt Einnahmen durch die Rundfunkgebühren aber zum Beispiel auch aus Werbe Einnahmen - wie wird das Geld verwaltet?

Diese und andere Aufgaben hat der Verwaltungsrat! Ihr seht, es handelt sich um eine wichtige Position, die für Transparenz sorgen kann!

Protokolle der Sitzungen und Ergebnisse sind für jedermann auf der Internetseite des Hessischen Rundfunks einsehbar!

Was für Aufgaben und Mitbestimmungsrechte haben Personalräte?

Der Personalrat hat das Recht an vielen Stellen im Hessischen Rundfunk mitzureden und mitzubestimmen. Zum Beispiel, wenn es um betriebliche Arbeitszeit und Überstunden, um die Fort- und Weiterbildung oder um die Vergütung geht. Er achtet darauf, dass die Kolleginnen und Kollegen nicht diskriminiert werden. Eine Kündigung ist ohne Anhörung des Personalrates nicht wirksam. Der Personalrat entscheidet gleichberechtigt mit den Arbeitgeberinnen und Arebitgeber, wenn es um die Erstellung eines Dienstplanes, die Anordnung von Überstunden oder um Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes geht. Wenn die der Betrieb umstrukturiert oder Personal abgebaut werden soll, handelt der Personalrat einen Sozialplan (u.a. mit Abfindungen) aus, um Nachteile auszugleichen.

Wie kann ich mich bei „DJV im hr” aktiv einbringen?

Aktiv einbringen können sich Mitarbeitende des Öffentlichen-Rundfunk in unserem Fachausschuss "AVM - Audio-Visuelle Medien (Audio, Bild, Online)"Vertreter der DJV-Landesfachausschüsse sind aktiv vertreten im DJV-Bundesfachausschuss Rundfunk.

Was ist der hr-Rundfunkrat?

Der Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks vertritt die Interessen aller Bürgerinnen und Bürger in Hessen. Das vielfältige Gremium überwacht, ob der Hessische Rundfunk seine gesetzlich vorgegebenen Aufgaben erfüllt und berät den Intendanten oder die Intendantin in allgemeinen Programmangelegenheiten. Der Rundfunkrat ist das wichtigste Kontrollorgan einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt.

Die wichtigsten Aufgaben des Rundfunkrats

  • Wahl des Intendanten oder der Intendantin
  • Beratung des Intendanten oder der Intendantin in grundsätzlichen Fragen der Programmgestaltung
  • Überwachung der Einhaltung der Programmgrundsätze (Paragraf 3 hr-Gesetz)
  • Genehmigung des Haushalts und des Jahresberichtes
  • Wahl von sieben der neun Verwaltungsratsmitglieder
  • Entscheidung in Beschwerdesachen

Weitere Informationen auf der Internetseite des hr-Rundfunkrat.

Wo finde ich weitere Informationen?

Weitere Informationen zu Personalräte bei unserem Bundesverband DJV.

Mitglied werden im „DJV im hr”

Wer sich uns anschließt, hat viele Vorteile. Im DJV könnt Ihr Euch für den Journalismus und die Kolleginnen und Kollegen im Rundfunk engagieren und Euren Beruf aktiv mitgestalten. Helft mit, Grundwerte und Ziele des Journalismus weiter zu entwickeln. Und nehmt die Dienstleistungen in Anspruch, die der DJV Hessen seinen 2.000 Mitgliedern anbietet.

Fünf Gründe für Kolleginnen und Kollegen im Hessischen Rundfunk jetzt dem DJV Hessen beizutreten:

1. Wir vertreten Eure Anliegen konsequent und werden nicht davon abrücken, uns für Euch einzusetzen.
2. Unsere Mitglieder – egal ob fest oder frei - erhalten Streikgeld.
3. Unsere Mitglieder erhalten jederzeit juristische Beratung!
4. Bei uns bleibt kein Standort zurück. Wir werden auch in Zukunft alle Kolleginnen und Kollegen rechtzeitig über Warnstreiks informieren und alle miteinbeziehen - sowohl an den Hauptstandorten der Sender als auch in den Regionalstudios.
5. Sondieren steht bei uns vor Aktionismus. Wir agieren individuell so, wie es für die Beschäftigten am besten ist.

Kennt Ihr unsere Schnuppermitgliedschaft?
Diese richtet sich an Studierende, Volontärinnen und Volontäre sowie Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger bis 35 Jahren. Dein Beitrag liegt monatlich bei 9,90 Euro, begrenzt auf eine Laufzeit von zwölf Monaten ab Beginn. Jetzt eintreten beim DJV Hessen!

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