Mitglied werden
Login Logout Mitglied werden
Warenkorb

Fachausschuss im DJV Hessen

Betriebs-, Personalräte und Gleichstellung

Funktionsfähige Betriebsräte sichern die innerbetriebliche Arbeit von Journalistinnen und Journalisten. Berührungspunkte ergeben sich mit den Fachausschüssen Tageszeitungen, Zeitschriften sowie Chancengleichheit. Einige der Themen, die die Mitglieder im Schwerpunkt Gleichstellung, übrigens nicht nur Frauen, miteinander diskutieren, sind: Die Situation der Journalistinnen in Deutschland, die Gleichstellung der Kolleginnen im DJV und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf mittels flexibler Arbeitszeitmodelle.

FAQ: Alles was Sie über Betriebs- und Personalräte wissen müssen

Bin ich wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle festangestellten Kolleginnen und Kollegen eines Unternehmens, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben (bisher das 18. Lebensjahr). Dazu gehören auch Teilzeitkräfte, Aushilfen, geringfügig Beschäftigte, studentische Aushilfen bzw. Werkstudentinnen und Werkstudenten sowie Auszubildende und Praktikantinnen oder Praktikanten. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeiter dürfen wählen, wenn sie länger als drei Monate im Unternehmen sind. Nicht wahlberechtigt sind freie Mitarbeitende und leitende Angestellte. Die Staatsangehörigkeit spielt bei der Wahl keine Rolle.

Wie kann ich für den Personalrat kandidieren?

Um für den Personalrat zu kandidieren, muss das 18. Lebensjahr vollendet sein und der Kandidat gehört dem Betrieb an. Dazu zählen auch alle Auszubildenden, Praktikantinnen und Praktikanten, befristet oder in Teilzeit Beschäftigte und Aushilfen, die mindestens sechs Monaten im Unternehmen tätig sind. Besondere Qualifikation oder Weiterbildung werden nicht benötigt. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeiter dürfen nicht kandidieren.

Welche Regeln gelten für die Wahl zum Personalrat?

Für Kandidaten und Angehörige eines Personalrats sowie für die Mitglieder des Wahlvorstandsgilt ein sechsmonatiger Schutz vor Kündigung und Versetzung. 

Die Größe des Betriebsrats hängt von der Zahl der Mitarbeitenden ab:
Bei fünf bis 20 wahlberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besteht er aus einer Person, bei 21-50 Wahlberechtigten besteht er aus 3 Mitgliedern, bei 51 bis 100 Mitarbeitern sind es fünf Personalratsmitglieder.

Hat der Betriebsrat eine Größe von drei und mehr Mitgliedern, zählt auch die Zusammensetzung nach Geschlecht. Das „Minderheitengeschlecht“ muss dabei entsprechend seinem Anteil an der Belegschaft vertreten sein. Liegt zum Beispiel die Frauenquote bei 30 Prozent, muss also in einem dreiköpfigen Betriebsrat mindestens eine Frau vertreten sein; findet sich allerdings keine Frau, die zu kandidieren bereit ist, so fällt der Sitz den Männern zu.

Warum brauchen wir Personalräte?

Das Arbeitsleben ist voll von Vorgängen und Veränderungen, die eine direkte Auswirkung auf die Kolleginnen und Kollegen haben. Damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht allein vor diesen Auswirkungen stehen, ist es wichtig, einen Personalrat zu wählen. Dieser kann auf Basis des Personalvertretungsgesetzes die Interessen der Kolleginnen und Kollegen gegenüber den Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber vertreten und rechtlich ggf. durchsetzen.

Was für Aufgaben und Mitbestimmungsrechte haben Personalräte?

Der Personalrat hat das Recht an vielen Stellen mitzureden und mitzubestimmen. Zum Beispiel, wenn es um betriebliche Arbeitszeit und Überstunden, um die Fort- und Weiterbildung oder um die Vergütung geht. Er achtet darauf, dass die Kolleginnen und Kollegen nicht diskriminiert werden. Eine Kündigung ist ohne Anhörung des Personalrates nicht wirksam. Der Personalrat entscheidet gleichberechtigt mit den Arbeitgeberinnen und Arebitgeber, wenn es um die Erstellung eines Dienstplanes, die Anordnung von Überstunden oder um Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes geht. Wenn die der Betrieb umstrukturiert oder Personal abgebaut werden soll, handelt der Personalrat einen Sozialplan (u.a. mit Abfindungen) aus, um Nachteile auszugleichen.

Warum ist ein Betriebsrat wichtig?

Ein Betriebsrat ist mehr als nur eine interne Kommission – er ist das Sprachrohr der Belegschaft und verfügt über gesetzlich verankerte Rechte zur Mitbestimmung und Information.

Ein Betriebsrat vertritt die Interessen der Mitarbeitenden auf einer rechtlich fundierten Basis. Er kann bei Konflikten unabhängig agieren und die Rechte der Belegschaft sogar vor Gericht durchsetzen. Dabei genießen Betriebsratsmitglieder einen besonderen Kündigungsschutz, der es ihnen ermöglicht, ohne Angst vor Repressalien zu handeln.

Welches Recht auf betriebliche Mitbestimmung habe ich?

Es ist wichtig zu wissen, dass in Betrieben mit fünf oder mehr wahlberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Recht auf einen Betriebsrat besteht. Die Behinderung einer Betriebsratsgründung durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ist sogar strafbar (§ 119 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG))

Nutzen Sie diese Chance, um aktiv an der Gestaltung Ihres Arbeitsumfelds mitzuwirken. Ein Betriebsrat kann nicht nur bei Konflikten helfen, sondern auch zu einer verbesserten Kommunikation zwischen Belegschaft und Unternehmensführung beitragen.

Sollten Sie Fragen zum Wahlprozess oder zur Rolle eines Betriebsrats haben, zögern Sie nicht, sich an uns, den DJV Hessen, zu wenden. Gemeinsam können wir eine starke Vertretung für Ihre Interessen im Unternehmen schaffen.

Wie kann ich einen Betriebsrat gründen?

Der Weg zum Betriebsrat

  • Finden Sie Gleichgesinnte und Unterstützer in Ihrem Unternehmen.
  • Holen Sie sich unsere professionelle Unterstützung,.
  • Organisieren Sie eine Betriebsversammlung.
  • Wählen Sie einen Wahlvorstand.
  • Der Wahlvorstand erstellt und veröffentlicht das Wahlausschreiben.
  • Eine Liste der Wahlberechtigten wird erstellt und bekannt gemacht.
  • Vorschlagslisten mit Kandidat:innen werden eingereicht und geprüft.
  • Am Wahltag findet die geheime Abstimmung statt.
  • Die Wahlergebnisse werden verkündet.
  • Nach Annahme der Wahl kann der neue Betriebsrat seine Arbeit aufnehmen.

Weitere Informationen finden Sie bei unserem Dachverband auf djv.de.

Wo finde ich weitere Informationen?

Weitere Informationen zu Personalräte bei unserem Bundesverband DJV.

Ansprechpartner

Bei Fragen zum Fachausschuss wenden Sie sich Bitte an unsere Geschäftsstelle.

Janine Utting

Janine Utting

+496113419124 Rheinbahnstraße 3, 65185 Wiesbaden
DJV-Landesgeschäftsstelle

DJV Landesverband Hessen e.V.
Rheinbahnstraße 3
65185 Wiesbaden
Hessen / Deutschland
Telefon: +49 611 3419124
Telefax: +49 611 3419130
E-Mail: info@misaificadjv-hessen.de

Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag:
09.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Freitag:
09.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Telefonische Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag:
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
14.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Freitag:
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
14.00 bis 15.00 Uhr