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Mitglied im DJV Hessen werden
Wir freuen uns darauf, Sie als neues Mitglied im DJV Hessen begrüßen zu dürfen, wenn Sie unsere Aufnahmerichtlinien erfüllen und daran interessiert sind, Teil unserer Journalistengemeinschaft zu werden.
Der Beitritt zu unserem Verband ist unkompliziert, insbesondere für hauptberufliche sowie angehende Journalistinnen und Journalisten, wie Studierende journalismusbezogener Studiengänge und Auszubildende der Medienwirtschaft. Derzeit bieten wir für letztere Gruppe Schnuppermitgliedschaften mit reduzierten Beitragssätzen und vollen Leistungen an. Falls Sie daran interessiert sind, teilen Sie uns dies bitte mit, wenn Sie Ihren Mitgliedsantrag einreichen.
Alle erforderlichen Unterlagen und Informationen für Ihren Mitgliedsantrag finden auf dieser Seite weiter unten. Sobald Sie alle erforderlichen Dokumente ausgefüllt und zusammengestellt haben, können Sie diese entweder per E-Mail oder per Post an die neben stehende Adresse schicken. Einfacher übermitteln können Sie die Unterlagen über das bereitgestellte Anmeldeformular unten. Bei Fragen steht Ihnen unsere Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.
Um den Aufnahmeprozess zu beschleunigen, empfehlen wir, Ihrem Antrag aussagekräftige Nachweise Ihrer journalistischen Tätigkeit beizufügen. Dies können beispielsweise Arbeitsverträge, Vereinbarungen über feste freie Mitarbeit, Honorarabrechnungen oder Rechnungen sein, zusammen mit Belegen über die jeweiligen Zahlungseingänge der letzten drei Monate. Für Ihren Antrag auf eine schnuppermitgliedschaft fügen Sie zudem Ihre Immatrikulationsbescheinigung, Volontärsvertrag, Praktikumsnachweis oder ihren Ausbildungsvertrag bei. Denken Sie bitte auch an ein biometrisches Passbild für Ihren Presseausweis (zur bessern Zuordnung ändern Sie Bitte den Dateinamen in ihren Namen ab, also Zuname-Vorname.jpg).
Sobald Ihr Antrag bei uns eingegangen ist, wird er sorgfältig geprüft, um sicherzustellen, dass er unseren Aufnahmekriterien entspricht. Wir bitten um Ihr Verständnis für diesen Prozess und werden uns baldmöglichst bei Ihnen melden. Werfen Sie in der Zwischenzeit einen Blick in unsere Rechtsschutzverordung, Satzung oder Grundsatzprogramm und informieren Sie sich über unser Regelwerk.
Falls Sie bereits Mitglied in einem anderen Landesverband sind und zu uns nach Hessen wechseln möchten, müssen Sie diesen Wechsel bei Ihrem aktuellen Landesverband beantragen.
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