13.11.2023
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Heike Parakenings-Siefert
Bild: Karsten Socher Fotografie / www.KS-FOTOGRAFIE.net
Knud Zilian, Erster Vorsitzender DJV Hessen
Knud Zilian, Erster Vorsitzender DJV Hessen
Gendern im öffentlich-rechtlichen Rundfunk verbieten - das wäre ein Verstoß gegen Art. 5 GG und ein eklatanter Bruch mit der Pressefreiheit in Deutschland.
Der 1. Vorsitzende des DJV-Landesverbandes Hessen, Knud Zilian, nimmt klar Stellung zu einem möglichen Genderverbot. Das wäre nicht nur eindeutig gegen das Grundgesetz, sondern auch eine ungeheuerliche politische Einflussnahme auf den Hessischen Rundfunk. Diesem obliegt es die Programme zu gestalten und dazu gehört auch, ob gegendert wird oder nicht. Eine Anweisung auf das Gendern zu verzichten wäre rechtswidrig.
„Man mag zum Gendern stehen, wie man will, aber ein politisches Verbot in der Berichterstattung des Hessischen Rundfunks geht gar nicht“, so Zilian und weiter: „Wie man überhaupt auf eine solch unsinnige Idee kommen kann, ist unerklärlich. Da sollen die Koalitionäre doch mal ihre juristischen Berater fragen, bevor sie so etwas in die Welt setzen. Die Rundfunkfreiheit ist ein hohes Gut, genauso wie die Pressefreiheit in unserem Land. Und dazu gehört auch das Recht, sich sprachliche Gestaltungsmöglichkeiten nicht nehmen zu lassen!“