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Das unverzichtbare Arbeitsmittel für professionelle Journalistinnen und Journalisten

Der bundeseinheitliche Presseausweis

Viele Vorteile

Der Presseausweis erleichtert Ihnen ihre Arbeit

Für Journalistinnen und Journalisten, die im öffentlichen Interesse recherchieren und berichten wollen, hat der bundeseinheitliche Presseausweis viele Vorteile. Er erleichtert den Zugang zu Informationen und Ereignissen, die der Öffentlichkeit nicht oder nur eingeschränkt zugänglich sind.

Der Presseausweis vom DJV ermöglicht Ihnen als Journalistin und als Journalist, ihre hauptberufliche journalistische Tätigkeit gegenüber Behörden, Veranstaltern, Unternehmen oder Organisationen sehr einfach nachzuweisen.

Nur echt vom Deutschen Presserat

Zur Vergabe des bundeseinheitlichen Presseausweis hat die sogenannte „Ständige Kommission“, die aus jeweils zwei Vertretern von Presserat und Innenministerkonferenz zusammengesetzt ist, mehrere Medienverbände befugt - unter anderem uns, den DJV Hessen. Nur der bundeseinheitliche Presseausweis ist von der Innenministerkonferenz anerkannt und trägt das Logo des Deutschen Presserats.

  • Recherche auf Großveranstaltungen, Messen und in gesperrten Bereichen
    Wenn Sie als Journalistin oder Journalist von Demonstrationen oder polizeilich abgesperrten Orten wie beispielsweise bei einem Unfall berichten möchten, erleichtert Ihnen der Presseausweis die Legitimation gegenüber der Polizei oder dem Sicherheitspersonal.
    Auch auf politischen, sportlichen oder kulturellen Großveranstaltungen wie Konzerten oder bei Messen wird erwartet, dass der Presseausweis als Nachweis der ernsthaften journalistischen Tätigkeit bei der Akkreditierung vorgelegt wird, um für die Recherche und Berichterstattung Zugang und mögliche Interviews zuerhalten.
  • Anerkennung auf Veranstaltungen von Wirtschaftsunternehmen
    Auf Veranstaltungen, die normalerweise nur einem bestimmten Personenkreis zugänglich sind, wie Produktlaunches, Hauptversammlungen, Parteitagen oder Kongressen werden Medienvertreterinnen und Medienvertretern oftmals Zugang gewährt, sofern sie einen bundesweiten Presseausweis vorweisen können. Gleiches gilt natürlich auch für Pressekonferenzen.
    Unternehmen bitten häufig um die Vorlage des bundeseinheitlichen Presseausweises, um sich zu vergewissern, dass sie professionellen Journalistinnen und Journalisten den Zugang auf ihr Betriebsgelände gewähren.
  • Recht auf Behördeninformationen
    Behörden wie beispielsweise die Polizei, Gerichte oder Ministerien sind durch die Landespressegesetze verpflichtet, Journalistinnen und Journalisten, die einen bundeseinheitlichen Presseausweis vorweisen können, kostenlos Auskünfte zu erteilen und Fragen zu beantworten.
  • Akkreditierung im Bundestag oder in den Landtagen
    Um aus den Gebäuden der Parlamente berichten zu dürfen, benötigen Sie eine Presseakkreditierung. Der bundeseinheitliche Presseausweis weist ihre journalistische Tätigkeit nach und vereinfacht das Akkreditierungsverfahren.

Presseausweis jetzt beantragen

Bitte beachten Sie:

  • Es können nur vollständig ausgefüllte Anträge bearbeitet werden.
  • Für Nichtmitglieder gilt zudem, dass ein Nachweis der aktuellen hauptberuflichen journalistischen Tätigkeit beigefügt werden muss. Nach Sichtung der Antragsunterlagen melden wir uns bei Ihnen.
  • Der Bundeseinheitliche Presseausweis kostet jährlich 178,50 €, ein Presseschild 5,95 € und der Internationale Presseausweis 50,00 € für zwei Jahre.
  • Mitglieder des DJV Hessen erhalten ihren Presseausweis im Rahmen ihrer Mitgliedschaft ohne weitere Berechnungen.
  • Der bundeseinheitliche Presseausweis ist jeweils für ein Jahr gültig bis zum 31.12, der Internationale Presseausweis ist zwei Jahr gültig.
  • Der Ausweis muss zum Ablauf mit dem Nachweis der hauptberuflichen journalistischen Tätigkeit neubeantragt werden.

 

Antragsformular bundeseinheitlicher Presseausweis

Antragsformular Presseausweis für Mitglieder des DJV Hessen

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