Bundeseinheitlicher Presseausweis
Antragsunterlagen für Nichtmitglieder
Bitte beachten Sie:
- Es können nur vollständig ausgefüllte Anträge bearbeitet werden.
- Ein Nachweis der aktuellen hauptberuflichen journalistischen Tätigkeit muss beigefügt werden.
- Fügen sie ihrem Antrag ein aktuelles biometrisches Passbild bei.
- Der Bundeseinheitliche Presseausweis kostet jährlich 178,50 €, Zweitausstellung jährlich 29,75 € (bei Verlust, Diebstahl, ...), ein Presseschild 5,95 €. (Stand 1. Oktober 2023)
- Die Bearbeitungsgebühr ist mit der Antragstellung fällig.
- Erst nach Gutschrift der Bearbeitungsgebühr bearbeiten wir Ihren Antrag.
- Der bundeseinheitliche Presseausweis ist jeweils für ein Jahr gültig bis zum 31.12.
- Der Ausweis muss zum Ablauf mit dem Nachweis der hauptberuflichen journalistischen Tätigkeit neubeantragt werden.
- Senden Sie Ihren Antrag ausschließlich an an die rechts nebenstehende Mailadresse. Sie erhalten von uns die Bankverbindung für die Bearbeitung zugesendet.
Gut zu wissen:
- Mitglieder des DJV Hessen erhalten den bundeseinheitlichen Presseausweis und ein Presseschild jährlich im Rahmen ihrer Mitgliedschaft auf Antrag kostenfrei. Der Mitgliedsbeitrag beginnt bei 9,90 € im Monat für Studierende und beträgt maximal 33 € für festangestellte Journalistinnen und Journalisten.
- Profitieren auch Sie von den Vorteilen und werden Sie jetzt Mitglied im DJV Hessen.
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Antragsunterlagen Presseausweis für Nichtmitglieder im DJV Hessen
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- Allgemeine Informationen vom Deutschen Presserat zum bundeseinheitlichen Presseausweis: https://www.presseausweis.org