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Bundeseinheitlicher Presseausweis

Antragsunterlagen für Mitglieder

Bitte beachten Sie:

  • Es können nur vollständig ausgefüllte Anträge bearbeitet werden.
  • Ein Nachweis der aktuellen hauptberuflichen journalistischen Tätigkeit muss jährlich beigefügt werden.
  • Fügen Sie Ihrem Antrag ein aktuelles biometrisches Passbild bei.
  • Füllen Sie den Antrag bitte vollständig aus, damit wir Ihre aktuellen Daten haben.
  • Geben Sie bitte an, welcher Fachausschuss zu ihrem Tätigkeitsbereich passt.
  • Mitglieder des DJV Hessen erhalten den bundeseinheitlichen Presseausweis und ein Presseschild jährlich im Rahmen ihrer Mitgliedschaft auf Antrag kostenfrei.
  • Der bundeseinheitliche Presseausweis ist jeweils für ein Jahr gültig bis zum 31.12.
  • Der Ausweis muss zum Ablauf mit dem Nachweis der hauptberuflichen journalistischen Tätigkeit neubeantragt werden.
  • Senden Sie Ihren Antrag ausschließlich an die rechts stehende Mailadresse.
  • Werfen Sie auch einen Blick in unsere Info zum Presseausweis.

 

Antragsformular für Nichtmitglieder

Sie haben Fragen?
Persönliche Antworten bekommen Sie hier:

Landesgeschäftsstelle
DJV Landesverband Hessen e.V.
Rheinbahnstraße 3
65185 Wiesbaden
Deutschland
Telefon: +49 611 3419124
Telefax: +49 611 3419130
E-Mail: presseausweis@misaificadjv-hessen.de

Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag:
09.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Freitag:
09.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Telefonische Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr

DJV im HR
DJV Landesverband Hessen e.V.
Raum VU 1.043 (Untergeschoss V-Bau)
Bertramstraße 8
60320 Frankfurt am Main
Hessen / Deutschland
Telefon: +49 611 3419124
Telefax: +49 611 3419130
E-Mail: DJVimHR@misaificahr.de

Geschäftszeiten:
Dienstags:
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

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