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DJV-Kommunikation

Pressefotos des DJV Hessen

Pressefotos des DJV Hessen

Hier finden Sie Pressefotos für Ihre Berichterstattung (bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen). Alle Aufnahmen stellen wir Ihnen als Zip-Datei zum schnellen Downlaod auf Ihren Rechner bereit. Über die rechte Maus-Taste können Sie die Bilder entzippen/entpacken. Über unsere Galerie sehen Sie die Aufnahmen vorab.

Nutzungsbedingungen

  • Aufnahmen dürfen kostenfrei im Zusammenhang mit der journalistischen Berichtserstattung über den Deutschen Journalisten-Verband (DJV) Landesverband Hessen e.V. (kurz DJV Hessen) verwendet werden
  • Voraussetzung ist die Nennung der Quelle und des Urhebers (Fotograf). Beispiel: "Foto: DJV Hessen / Vorname Zuname Fotograf". Der Fotografenname muss am Bild angebracht sein.
  • Eine Verwendung nicht im Zusammenhang mit der Berichtserstattung über den DJV Hessen oder das Unterlassen der Nennung des Fotografen kann Schadensansprüche des Urhebers im Sinne § 13 UrhG nach sich ziehen.

DJV Hessen Landesvorstand

Jede bereitgestellte Zip-Datei des Landesvorstandes enthält verschiedene Aufnahmen im Hoch- und Querformat in Farbe, die Sie ebenfalls im Quadratischen Format nutzen können.

Erster Vorsitzender: Knud Zilian

Zweiter Vorsitzender: Jörg Steinbach

Schatzmeisterin: Dr. Gabriela Blumschein-Grossmayer

Schriftführer: Martin Schmidt

Beisitzerin: Sylvia Kuck

Beisitzer: Karsten Socher

Biografie

Download Pressebilder - Fotograf: Axel Häsler     

Beisitzer: Jens Brehl

Beisitzer: Jan F. Wagner

Biografie

Download Pressebilder - Fotograf: privat                   

Die Aufnahmen dürfen kostenfrei nur im Zusammenhang mit der Berichtserstattung über den Fotowettbewerb „PresseFoto Hessen 2024” des Deutschen Journalisten-Verband (DJV) Landesverband Hessen e.V. (kurz DJV Hessen) und unter Nennung der Quelle und des Urhebers (Fotograf) verwendet werden. Beispiel: "Foto: PresseFoto Hessen 2023 / Vorname Zuname Fotograf". Der Fotografenname muss am Bild angebracht sein.

Eine Verwendung nicht im Zusammenhang mit der Berichtserstattung über den Fotowettbewerb „PresseFoto Hessen 2023” des DJV Hessen oder das Unterlassen der Nennung des Fotografen kann Schadensansprüche des Urhebers im Sinne § 13 UrhG nach sich ziehen.

Weitere Nutzungsrechte verbleiben bei den Fotografen, die über andere Nutzungen als die vorangegangenen selber entscheiden.

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